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Jetzt schon die eigene Bestattung planen?

Unbedingt. Denn am Ende darf es auch schön werden.

Im Augenblick fühlen wir uns rundum wohl, doch die Zukunft ist ungewiss. Wir können heute nicht vorhersehen, was morgen sein wird. Eine unvermeidliche Gewissheit begleitet uns alle: Irgendwann wird unser Leben zu Ende gehen. Der Gedanke daran kann beängstigend sein. Es ist menschlich, dass wir uns häufig vor diesem Thema drücken. Es hilft im Vorfeld mit der Familie oder Freunden darüber zu sprechen.

Die deutliche Äußerung persönlicher Wünsche schafft nicht nur Gewissheit, sondern vermittelt zudem ein beruhigendes Gefühl, vorbereitet zu sein. Wenn Sie Interesse daran haben, sich über Bestattungsvorsorge zu informieren, laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch bei uns ein.

In der ungefilterten Realität verbirgt sich eine Gelegenheit. Die Möglichkeit, über unser eigenes Ableben nachzudenken und individuelle Vorkehrungen zu treffen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie sehr dies jene entlasten kann, die nach unserem Tod zurückbleiben und für die Organisation der Bestattung verantwortlich sind.

Gemeinsam können wir alle Entscheidungen durchgehen und dabei Ihre offenen Fragen klären. Sie entscheiden, wie verbindlich Sie bereits jetzt für die Zukunft sorgen möchten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Ihre Vorsorge liegt in Ihren Händen und uns am Herzen.

Bestattungsvorsorge

Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag können Sie alle Einzelheiten bezüglich der Bestattung und deren Finanzierung zu Lebzeiten regeln. Bis zum Eintritt des Todesfalles kann das für die Bestattung vorgesehene Geld von Treuhandgesellschaften geschützt und betreut werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Vertrag nur über einen Bestatter abgeschlossen werden kann.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung für Ihre Angehörigen, sondern gewährleistet auch, dass Ihre persönlichen Wünsche für Ihre letzte Feierlichkeit finanziell verlässlich erfüllt werden können.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben in Ihrem Namen zu erledigen. Die bevollmächtigte Person hat dann die Befugnis, Entscheidungen zu treffen und in Ihrem Interesse zu handeln.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, die für den Fall gemacht wird, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen wirksam gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern auszudrücken. Diese Erklärung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Behandlungen und beinhaltet oft die Entscheidung, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen.