Patientenverfügung in Berlin

Patientenverfügung: Den eigenen Willen verbindlich festhalten

Die Patientenverfügung ist ein zentrales Element der persönlichen Vorsorge und gewinnt in einer immer komplexeren Medizinlandschaft stetig an Bedeutung. Sie legt verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Damit schützt sie das Recht auf Selbstbestimmung auch in Situationen schwerer Krankheit oder am Lebensende.

Im Mittelpunkt der Patientenverfügung stehen medizinische Maßnahmen wie lebensverlängernde Behandlungen, künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung oder Schmerz- und Palliativversorgung. Der Verfasser kann genau festlegen, unter welchen Umständen bestimmte Maßnahmen erfolgen oder unterlassen werden sollen. Je konkreter die Formulierungen sind, desto leichter können Ärzte und Angehörige den Willen eindeutig umsetzen.

Ein großer Vorteil der Patientenverfügung ist die Entlastung der Angehörigen. Ohne klare Vorgaben stehen Familienmitglieder oft vor schweren Entscheidungen und haben Angst, etwas Falsches zu tun. Die Patientenverfügung nimmt ihnen diese Verantwortung ab, da der Wille des Betroffenen schriftlich dokumentiert ist. Gleichzeitig dient sie Ärzten als rechtliche Orientierung und schafft Handlungssicherheit.

Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung freiwillig erstellt wird und auf einer umfassenden Information beruht. Es empfiehlt sich, sich mit möglichen Krankheits- und Behandlungsszenarien auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ärztlichen oder rechtlichen Rat einzuholen. Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und sollte regelmäßig überprüft sowie an veränderte Lebenssituationen angepasst werden.

Besonders sinnvoll ist die Kombination der Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Während die Patientenverfügung konkrete medizinische Wünsche regelt, kann eine bevollmächtigte Person den Willen gegenüber Ärzten und Pflegeeinrichtungen vertreten und in unklaren Situationen auslegen. So entsteht ein ganzheitliches Vorsorgekonzept.

Zusammenfassend ist die Patientenverfügung ein wichtiges Instrument, um die eigene Würde und Selbstbestimmung zu wahren. Sie schafft Klarheit, verhindert unnötiges Leiden und gibt Angehörigen sowie medizinischem Personal Sicherheit. Wer frühzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass auch in schwierigen Phasen des Lebens nach den eigenen Vorstellungen gehandelt wird.

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Patientenverfügung

  1.  1. Was ist eine Patientenverfügung?
    Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können (z. B. bei Koma, schwerer Demenz oder nach einem Schlaganfall).
  2. Wann greift eine Patientenverfügung?
    Sie greift nur dann, wenn Sie einwilligungsunfähig sind. Solange Sie selbst entscheiden können, zählt immer Ihr aktueller Wille, auch wenn er von der Patientenverfügung abweicht.
  1. Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?
    Ja. Eine wirksam formulierte Patientenverfügung ist für Ärzte, Pflegepersonal und Betreuer verbindlich, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand (§ 1827 BGB).
  1. Welche Inhalte sollte eine Patientenverfügung haben?
    Wichtig sind konkrete Aussagen zu:
    • lebensverlängernden Maßnahmen (z. B. Beatmung, Wiederbelebung)
    • künstlicher Ernährung und Flüssigkeitsgabe
    • Schmerz- und Symptombehandlung
    • Behandlung im Endstadium einer unheilbaren Krankheit
      Je konkreter die Angaben, desto besser.
  1. Brauche ich einen Notar oder Anwalt?
    Nein. Eine Patientenverfügung ist auch ohne Notar gültig. Sie muss jedoch schriftlich vorliegen und unterschrieben sein. Eine rechtliche Beratung kann hilfreich sein, ist aber nicht verpflichtend.
  1. Ab welchem Alter kann man eine Patientenverfügung erstellen?
    Grundsätzlich ab Volljährigkeit (18 Jahre), sofern man einwilligungsfähig ist.
  1. Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen?
    Ja. Sie können die Patientenverfügung jederzeit formlos ändern oder widerrufen, sogar mündlich. Es empfiehlt sich jedoch, Änderungen schriftlich festzuhalten.
  1. Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
    • Patientenverfügung: regelt was medizinisch geschehen soll
    • Vorsorgevollmacht: bestimmt wer für Sie entscheidet
      Beides ergänzt sich sinnvoll und sollte idealerweise kombiniert werden.
  1. Was passiert ohne Patientenverfügung?
    Ohne Patientenverfügung entscheiden:
    • ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter
    • in Abstimmung mit Ärzten und Angehörigen
      Dabei ist nicht garantiert, dass dies Ihrem tatsächlichen Willen entspricht.
  1. Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
    Gut zugänglich und bekannt, z. B.:
    • zu Hause bei wichtigen Unterlagen
    • Kopie bei Angehörigen oder Bevollmächtigten
    • Hinweis im PortemonnaieEintrag im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (empfohlen).

Wie kann ich für das Thema Bestattung vorsorgen?

Bestattungsvorsorge ist Eigenverantwortung und Unabhängigkeit. Entlasten Sie Ihre Angehörigen. Nehmen Sie Ihre Anliegen selbst in die Hand.

Abschied in Würde. Und falls das Geld nicht reicht, sichert die Sterbegeldversicherung die Umsetzung Ihrer Wünsche.

Die Vorsorgevollmacht ist Selbstbestimmung. Sie entscheiden, wer Entscheidungen für Sie trifft.

Die Patientenverfügung ist das vielleicht wichtigste juristische Papier in Ihren Händen. Hier erfahren Sie, wie Sie mit einer Patientenverfügung umgehen sollten.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir erläutern Ihnen den kompletten Ablauf und klären Ihre offenen Fragen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne jederzeit bei der Suche oder Auswahl einer passenden Grabstätte. Wir begleiten Sie vor Ort und regeln für Sie alle weiteren Formalitäten.

Wir kümmern uns, damit Sie sich um sich kümmern können.